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Wir gewährleisten gerichtliches Dometschen und Übersetzen in alle, in der Tschechischen Republik offiziell registrierten Sprachen.
Gerichtliche Übersetzungen oder Übersetzungen mit Beglaubigung sind Übersetzungen, die zur offiziellen Verwendung im Verkehr mit den Behörden, Gerichten und der Polizei dienen. Ebenso finden Sie im Geschäftsverkehr oder für den Bedarf von Privatpersonen Anwendung.
Eine gerichtliche Übersetzung muss stets mit einer Klausel und dem Abdruck des runden Amtsstempels versehen sein, indem beides garantiert, dass die Übersetzung wörtlich mit dem Text des Originaldokuments übereinstimmt. Sie erfüllt somit die Anforderungen und Ansprüche der staatlichen Organe der Tschechischen Republik an die Übersetzung fremdsprachiger Dokumente für die Zwecke behördlicher Rechtsgeschäfte, im Ausland sodann die Bedingungen für die Übersetzung offizieller tschechischer Dokumente bei den Behörden des jeweiligen Landes. Im Falle der Kommunikation zwischen Firmen oder Privatpersonen garantiert sie die Korrektheit der Übersetzung fremdsprachiger Dokumente in die Muttersprache, was u.a. bei rechtsverbindlichen Urkunden vertraglichen Charakters wichtig ist.
Das Gerichtsdolmetschen oder das Dolmetschen mit Beglaubigung hat eine ähnliche Bedeutung wie gerichtliche Übersetzungen. Es wird insbesondere bei Gerichtsverhandlungen, Verhandlungen mit der Polizei, Verhandlungen mit dem Erfordernis der Erstellung eines Notariatsaktes, bei Trauungen und weiteren Gelegenheiten verwendet, die die offizielle Garantie für die Dolmetschleistung erfordern. Ähnlich wie die gerichtlich beglaubigte Übersetzung wird das Protokoll abschließend mit dem runden Amtsstempel versehen, was den offiziellen Charakter des Dolmetschens garantiert.
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